Am 29. November 2014 fand nach dem Nachtgebet in der albanischen Moschee „Hëna e re“ in Kreuzlingen eine islamische Tribüne zum Thema „Schulden mit Zinsen im Westen“ statt. Referent war Dr. Bashkim ef. Aliu, Imam in Wetzikon (Schweiz).
Nach einer kurzen Vorstellung des Referenten und den Willkommensworten des gastgebenden Imams Rehan Neziri erhielt Dr. Aliu das Wort. In den letzten Jahren hatte er sich in seiner wissenschaftlichen Tätigkeit besonders mit der islamischen Ökonomie und speziell mit den islamischen Finanzen beschäftigt.
Der Referent sprach zunächst über die Bedeutung, die Veränderung der Umstände in unterschiedlichen Zeiten und Orten aus der Perspektive des islamischen Rechts zu berücksichtigen. So erwähnte er die Ausnahmefälle islamischer Verbote (haram), etwa wenn das Leben eines Menschen in Gefahr ist – wie beim Konsum von Alkohol oder Schweinefleisch in einer bestimmten Notlage, um das Leben zu retten.
Er erklärte zudem die Einteilung menschlicher Bedürfnisse in: unverzichtbare / elementare (darurāt), notwendige (hājāt) und nicht notwendige / luxuriöse (taḥsīniyyāt).
Weiter unterschied er die Verbote (haram) in li dhātihi (an sich verboten) und li ghayrihi (aus einem äusseren Grund verboten). In diesem Zusammenhang führte er aus, dass die elementaren Bedürfnisse eine Ausnahme von Verboten „an sich“ rechtfertigen können, während die notwendigen Bedürfnisse (hājāt) Ausnahmen von Verboten aufgrund bestimmter äusserer Umstände begründen können.
Vor diesem Hintergrund behandelte er die Frage der Schulden mit Zinsen bzw. Kredite von konventionellen Banken im Westen. Da es hier keine Banken oder Finanzinstitute gibt, die nach islamischem Recht arbeiten, sind die sozialen, ökonomischen und politischen Umstände grundlegend anders als in einem islamischen Umfeld. Daraus ergibt sich die Frage, ob Muslime hierzulande solche Kredite für verschiedene Bedürfnisse in Anspruch nehmen dürfen.
Anhand dessen erläuterte er verschiedene Meinungen islamischer Gelehrter – etwa in Bezug auf den Hauskauf mit zinsbehafteten Krediten. Einerseits gibt es eine grosse Zahl von Gelehrten, die sich strikt gegen die Nutzung solcher Kredite aussprechen (vor allem jene, die in islamischen Ländern leben). Auf der anderen Seite gibt es nur sehr wenige Gelehrte, die dies für erlaubt halten. Nicht gering sei jedoch die Zahl jener Gelehrten, die aus verschiedenen Teilen der Welt stammen, die Lebensumstände der Muslime im Westen gut kennen und daher eine eher vermittelnde Position einnehmen.
Ein Beispiel dafür sei, so der Referent, die Europäische Fatwa- und Forschungsakademie, die sich schwerpunktmässig mit den Problemen der Muslime in Europa auseinandersetzt. Diese betont in Bezug auf den Hauskauf durch Kredite von konventionellen Banken folgende Punkte:
Es darf kein Zweifel bestehen, dass Zinsen (ribā) haram sind – dies ist sowohl durch Qur’anverse als auch durch Hadithe des Propheten Muhammad (s.a.w.s.) eindeutig belegt.
Muslime müssen sich zunächst bemühen, alternative Möglichkeiten zu finden, die mit den islamischen Rechtsnormen übereinstimmen.
Islamische Foren und Autoritäten in Europa sollen den Dialog mit konventionellen Banken suchen, um Möglichkeiten für islamkonforme Lösungen (z.B. eigene Abteilungen für Muslime) zu schaffen.
Wenn keine dieser Optionen möglich ist, dann sei es in Ordnung, auf diese Methode zurückzugreifen – also einen Kredit mit Zinsen bei bestehenden Banken aufzunehmen –, jedoch unter der Bedingung, dass es sich um den Kauf einer einzigen Wohnung oder eines Hauses zum Eigenbedarf handelt und nicht um Immobilienhandel. Hier gelte die Regel: „Was aufgrund von Notwendigkeit erlaubt ist, bleibt auf das Mass der Notwendigkeit begrenzt.“
Der Referent berührte zudem weitere Themen im Zusammenhang mit islamischen Finanzen, bei denen die Frage der Zinsen eine Rolle spielt, wie etwa Leasing, verschiedene Renten- oder Lebensversicherungen.
Auch von den Anwesenden in der Moschee kamen zahlreiche Fragen zu diesen und ähnlichen Themen, auf die Dr. Bashkim Aliu fachkundig einging.











